Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Katharina Zawilski Logistics

 

1. Geltungsbereich
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen.

2. Einbeziehung der ADSp
Ergänzend gelten die ADSp in ihrer jeweils neuesten Fassung. Diese werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Im Kollisionsfall gehen diese AGB den ADSp vor.

3. Leistungsumfang
Wir erbringen ausschließlich Speditionsleistungen im Sinne der §§ 453 ff. Handelsgesetzbuch.
Eine Übernahme von Garantie-, Obhuts- oder besonderen Überwachungspflichten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

4. Transportbedingungen / Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung, Verladung und Ladungssicherung.
Bei Verstößen entfällt jegliche Haftung unsererseits.
Bei temperaturgeführten Transporten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für korrekte Beladung und Luftzirkulation (z. B. Mindestabstand von 50 cm).
Transportplomben dürfen aus betrieblichen Gründen geöffnet oder ersetzt werden; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

5. Haftung (maximale Beschränkung)
(1) Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den jeweils niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt:

2 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht oder

1.000.000 € je Schadenfall.

(2) Bei sonstigen Vermögensschäden ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht, maximal 100.000 € je Schadenfall, begrenzt.

(3) Jegliche Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:

entgangenen Gewinn

Produktionsausfälle

Vertragsstrafen

Folgeschäden

(4) Die Haftung ist ausgeschlossen bei:

unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung

Be- und Entladeschäden durch Dritte

höherer Gewalt

behördlichen Maßnahmen

Verzögerungen außerhalb unseres Einflussbereichs

(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß § 435 Handelsgesetzbuch.

6. Be- und Entladung
Be- und Entladung erfolgen ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers (§ 412 HGB).
Für Schäden durch das Ladepersonal des Auftraggebers haftet dieser in vollem Umfang.

7. Leergut / Palettentausch
Für Leergut, insbesondere Euro-Paletten, wird keinerlei Haftung übernommen.
Ein Tausch erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Nicht durchgeführte Tausche gelten als ordnungsgemäß erfolgt.

8. Zahlungsbedingungen (Ausgangsrechnungen)
Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuch sowie eine Pauschale von 40 €.
Wir behalten uns vor, weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

9. Zahlungsbedingungen für Eingangsrechnungen (Endgegner-Klausel)
Sämtliche an uns gerichteten Rechnungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere von Frachtführern, Subunternehmern, Werkstätten, Dienstleistern oder Lieferanten), sind ausschließlich mit einem Zahlungsziel von mindestens 30 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.

Abweichende Zahlungsziele, insbesondere kürzere Zahlungsfristen, werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorab ausdrücklich und schriftlich durch uns bestätigt.

Wir sind berechtigt, Rechnungen erst nach vollständiger Prüfung sowie nach Klärung etwaiger Einwendungen oder Gegenansprüche zu begleichen. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall erst nach abschließender Klärung.

Im Falle von Mängeln, Beanstandungen oder offenen Gegenforderungen sind wir berechtigt, Zahlungen ganz oder teilweise bis zur vollständigen Klärung zurückzuhalten.

10. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11. Versicherung
Eine Transportversicherung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und Kosten des Auftraggebers.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Haftung hinaus.

12. Frachtausfall / Stornierung
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags sind wir berechtigt, 50 % der vereinbarten Fracht zu berechnen.
Bei kurzfristiger Stornierung oder bereits disponierten Fahrzeugen kann bis zu 100 % berechnet werden.

13. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus unserem Online-Shop auf www.zawii-logistics.de.
Nicht aufgeführte Leistungen werden mit mindestens 25 € je Vorgang, bei erhöhtem Aufwand bis maximal 100 €, berechnet.

14. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Firmensitz.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Kollisionsrechts.

15. Ergänzende Vorschriften
Soweit keine Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Vorschriften des Handelsgesetzbuch.
Die ADSp gehen den gesetzlichen Vorschriften vor, sofern sie wirksam einbezogen wurden.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.

 

(Stand: 01.03.2022 ohne ablaufdatum)

 

 

 

 

 

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